Platzordnung

 

  • Die Benutzung des Vereinsgeländes und der Einrichtungen des Vereins ist ausschließlich den Vereinsmitgliedern und Kursteilnehmer*innen gestattet. Besucher oder Gäste dürfen sich nur zu den offiziellen Trainingszeiten auf dem Gelände aufhalten
  • Mitglieder, Kursteilnehmer*innen und Besucher*innen haben sich an die Anweisungen des Vorstandes und der Trainer*innen zu halten. Mit dem Betreten des Vereinsgeländes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.
  • Es wird ersucht, sich den am Vereinsgelände befindlichen Personen sowie Anrainern mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Ungehöriges oder aggressives Benehmen zieht einen Trainingsausschluss nach sich. Streitigkeiten sind außerhalb des Vereinslebens zu klären.
  • Vor dem Betreten des Ausbildungsplatzes muss dem Hund Gelegenheit gegeben werden, sich auszulaufen. Die umliegenden Felder sind kein Auslaufplatz für Hunde. Auf dem vereinseigenen Auslaufplatz ist es erlaubt, die Hunde unter Aufsicht des/der jeweiligen Hundeführer*in frei laufen und spielen zu lassen. Nicht verträgliche Hunde dürfen nicht auf den Auslaufplatz. Es ist nicht erlaubt, Hunde auf den Ausbildungsplätzen frei umherlaufen zu lassen.
  • Im Bereich des Trainingsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen. Bissige Hunde sind ohne spezielle Aufforderung des Vereins vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen. Hunde müssen von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren.
  • Hunde dürfen aus hygienischen Gründen nicht in das Vereinshaus mitgenommen werden.
  • Hunde, die zur Ausbildung geführt werden, müssen gesund und geimpft sein. Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunden sind unbedingt vom Vereinsgelände fernzuhalten. Läufige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Trainer*innen auf den Ausbildungsplatz gebracht werden.
  • Kurszeiten sind generell einzuhalten. Nichterscheinen oder Späterkommen sind im Sinne einen harmonischen, miteinander Trainieren den jeweiligen Trainer*innen zu melden. Änderungen der Trainingszeiten sind vorbehalten.
  • Jede grobe Behandlung, unnötige Härte oder Schlagen des Hundes hat ausnahmslos ein Platzverbot zur Folge und wird mit dem sofortigem Ausschluss aus dem Verein geahndet.
  • Während des Aufenthaltes auf dem Ausbildungsplatz herrscht Alkohol-, Rauch- und Handyverbot.
  • Die Benützung der Ausbildungsplätze und der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eine*s Trainers*in erlaubt.
  • In den Pausen müssen die Hunde an den dafür vorgesehenen Plätzen (Boxen, Auto) verwahrt werden.
  • Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände vom Hundeführer*in unaufgefordert selbst zu entsorgen.
  • Für persönliche Sachwerte der sich am Vereinsgelände aufhaltenden Personen wird keine Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.
  • Der/die Hundehalter/-führerin haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Geschädigten direkt abzuwickeln.
  • Eltern haften für ihre Kinder, das Mitnehmen von Kindern ist nur auf eigene Gefahr gestattet. Kinder dürfen sich nicht am Ausbildungsplatz aufhalten – außer sie führen selbst einen Hund.
  • Das Benützen des Parkplatzes sowie die Nutzung des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher, etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst.
  • Allfällige Beschwerden und Anregungen sind an den Vereinsvorstand oder an die zuständigen Trainer*innen zu richten.

 

Die Vereinsleitung - Stand März 2022

Ortsgruppenstatut